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Klasse A

Motorradfahren heißt Freiheit.

Diese Führerscheinklassen bieten wir an

Klasse A

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rändern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter

24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang
21 Jahre für dreirädige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder
20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren

Beinhaltet Klassen:

A2, A1, AM

Theoretische Ausbildung

Grundunterricht: 12 Theoriestunden
Klassenspezifischer Unterricht: 4 Theoriestunden
Gesamt: 16 Theoriestunden

Praktische Ausbildung

Schulungen auf Bundes- oder Landstraßen: 5
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen: 4
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3
Gesamt: 12 Sonderfahrten

Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg die nicht von einem Kraftrad in einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Mindestalter

18 Jahre

Beinhaltet Klassen:

A1, AM

Theoretische Ausbildung

Grundunterricht: 12 Theoriestunden
Klassenspezifischer Unterricht: 4 Theoriestunden
Gesamt: 16 Theoriestunden

Praktische Ausbildung

Schulungen auf Bundes- oder Landstraßen: 5
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen: 4
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3
Gesamt: 12 Sonderfahrten

Klasse A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, dreirädige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW.

Mindestalter

16 Jahre

Beinhaltet Klassen:

AM

Theoretische Ausbildung

Grundunterricht: 12 Theoriestunden
Klassenspezifischer Unterricht: 4 Theoriestunden
Gesamt: 16 Theoriestunden

Praktische Ausbildung

Schulungen auf Bundes- oder Landstraßen: 5
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen: 4
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3
Gesamt: 12 Sonderfahrten

Klasse B196

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Geltungsbereich: Deutschland, nicht im Ausland

Vorbesitz erforderlich: mindestens fünf Jahre Führerscheinklasse B

Mindestalter

25 Jahre

Beinhaltet Klassen:

Theoretische Ausbildung

4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten (klassenspezifischer Unterricht Klasse A1, A2, A)

Praktische Ausbildung

5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten (bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben) und Außerortsfahrten (Überland- & Autobahnfahrten))

Klasse AM

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen.

Dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen.

Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen.

Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.

Mindestalter

15 Jahre

Beinhaltet Klassen:

Theoretische Ausbildung

Grundunterricht: 12 Theoriestunden
Klassenspezifischer Unterricht: 2 Theoriestunden
Gesamt: 14 Theoriestunden

Praktische Ausbildung

Grundausbildung – keine Sonderfahrten

MOFA-Prüfbescheinigung

Mit der MOFA-Prüfbescheinigung erlangen Jugendliche erste eigene Einblicke in den Straßenverkehr. Sie lernen in der Fahrschule die Grundlagen der Straßenverkehrsordnung und nach der praktischen Ausbildung deutlich flexibler in der Freizeitgestaltung, was letztendlich auch die Eltern enorm entlasten kann.

Mindestalter

15 Jahre

Beinhaltet Klassen:

Theoretische Ausbildung

Grundunterricht: 6 Theoriestunden
Gesamt: 6 Theoriestunden

Praktische Ausbildung

Bei Einzelausbildung: mindestens 90 Minuten
Bei Gruppenausbildung: mindestens 180 Minuten pro Gruppe