Autofahren heißt Unabhängigkeit.
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg oder mit Anhänger über 750kg zulässlicher Gesamtmasse, sofern 3500kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird.
18 Jahre bzw. 17 Jahre bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 (BF17).
AM, L
Grundunterricht: 12 Theoriestunden
Klassenspezifischer Unterricht: 2 Theoriestunden
Gesamt: 14 Theoriestunden
Schulungen auf Bundes- oder Landstraßen: 5
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen: 4
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3
Gesamt: 12 Sonderfahrten
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug oder Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500kg nicht übersteigt.
Vorbesitz erforderlich: Führerscheinklasse B
18 Jahre
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.
Schulungen auf Bundes- oder Landstraßen: 3
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen: 1
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 1
Gesamt: 5 Sonderfahrten
Mit der Führerscheinklasse B197 durchläufst du deine Fahrausbildung zum größten Teil mit einem Automatikauto. Mindestens zehn Fahrstunden zu je 45 Minuten müssen auf einem Schaltwagen absolviert werden. Dabei ist ein Automatikführerschein nichts Neues: Früher durftest du jedoch ausschließlich Automatikautos fahren. Mit der Klasse B197 ändert sich dies, denn du darfst mit Erhalt des Führerscheins sowohl Automatik- als auch Schaltwagen fahren.
Du startest deine praktische Fahrausbildung mit dem Automatikauto und absolvierst parallel die zehn Pflichtstunden mit dem Schaltwagen. In einer 15-minütigen Testfahrt überprüft dein Fahrlehrer, ob du das Schalten beherrscht oder ob noch Nachholbedarf besteht.
18 Jahre bzw. 17 Jahre bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 (BF17)
Grundunterricht: 12 Theoriestunden
Klassenspezifischer Unterricht: 2 Theoriestunden
Gesamt: 14 Theoriestunden
Schulungen auf Bundes- oder Landstraßen: 5
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen: 4
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3
Gesamt: 12 Sonderfahrten
Schulung auf einem Schaltwagen: 10
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Geltungsbereich: Deutschland, nicht im Ausland
Vorbesitz erforderlich: mindestens fünf Jahre Führerscheinklasse B
25 Jahre
4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten (klassenspezifischer Unterricht Klasse A1, A2, A)
5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten (bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben) und Außerortsfahrten (Überland- & Autobahnfahrten))
Begleitetes Fahren mit 17
17 Jahre
AM, L
Grundunterricht: 12 Theoriestunden
Klassenspezifischer Unterricht: 2 Theoriestunden
Gesamt: 14 Theoriestunden
Schulungen auf Bundes- oder Landstraßen: 5
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen: 4
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3
Gesamt: 12 Sonderfahrten
Ein reiner Automatikführerschein wird für viele Menschen immer interessanter. Fahrzeuge, welche ein Automatikgetriebe verbaut haben, sind die Zukunft und auch Elektrofahrzeuge fahren ausschließlich mit einer automatischen Schaltung. Bei der Führerscheinklasse B78 durchläufst du die gewöhnliche theoretische und praktische Fahrausbildung, fährst jedoch nicht mit einem Schaltwagen, sondern ausnahmslos mit Automatikautos.
Entscheidest du dich später, dass du gerne mit einem Schaltwagen fahren möchtest, so musst du zehn Fahrstunden und eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer absolvieren. Eine gesonderte Prüfungsfahrt ist dabei nicht notwendig.
18 Jahre bzw. 17 Jahre bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 (BF17)
Grundunterricht: 12 Theoriestunden
Klassenspezifischer Unterricht: 2 Theoriestunden
Gesamt: 14 Theoriestunden
Schulungen auf Bundes- oder Landstraßen: 5
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen: 4
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3
Gesamt: 12 Sonderfahrten
Klasse T
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Klasse L
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus dieen Fahrzeugen und Anhängern.
Klasse T
16 Jahre für bbH 40 km/h
18 Jahre für bbH 60 km/h
Klasse L
16 Jahre
Klasse T
Grundunterricht: 12 Theoriestunden
Klassenspezifischer Unterricht: 6 Theoriestunden
Gesamt: 18 Theoriestunden
Klasse L
Grundunterricht: 12 Theoriestunden
Klassenspezifischer Unterricht: 2 Theoriestunden
Gesamt: 14 Theoriestunden
Klasse T
Grundausbildung und Prüfungsvorbereitung – keine Sonderfahrten
Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.
Klasse L
Keine praktische Ausbildung vorgeschrieben